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Besser ab 2012: Ausbildungsfreibetrag
Datum: 10. Januar 2012Berlin (BDL) Mit dem Wegfall der Einkünfte- und Bezügegrenze für volljährige Kinder wird auch der "Ausbildungsfreibetrag" nicht mehr gekürzt. Eltern, deren Kinder das ganze Jahr über während der Ausbildung außerhalb des elterlichen Haushalts untergebracht sind, erhalten einen Ausbildungsfreibetrag von 924 Euro. Liegen die Voraussetzungen nur zeitweise vor, wird der Freibetrag anteilig für die entsprechenden Monate gewährt.
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